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 Betreff des Beitrags: Regelungen bezüglich Erwerb bzw. Bau besonderer Gebäude
BeitragVerfasst: So 27. Jul 2008, 01:44 
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Hallo

Da inzwischen ja schon einige Chars verschiedene Gebäude gebaut haben in Rivin, sollte inzwischen wohl rausgekommen sein, wie das vom System her funktioniert. Allerdings ist es mir noch immer nicht so ganz klar...

Also meine "schlimmstmögliche" Annahme wäre praktisch folgende:

Angenommen bestimmte Chars wollen irgendein bestimmtes Gebäude bauen, welches nicht als Wohnung/Schlafplatz gedacht ist sondern einen besonderen Zweck erfüllen soll, aber auch kein Geschäft oder Handwerksbetrieb ist sondern etwas anderes halt...

Dann wäre meine "schlechtestmögliche" Annahme die, daß der Ablauf ungefähr folgendermaßen wäre: Erstens müßte man schonmal von vornherein einen sehr hohen Sozialstatus haben so daß man das meiste von seinem Gold schonmal da rein investieren müßte im Status zu wachsen. Dann müßte man sich auchnoch als Gilde definieren um überhaupt was bauen zu dürfen und um ne Gilde zu werden müßte man mindestens zu fünft sein und das Gebäude wäre dann als Gildengebäude definiert und würde 10.000 GM kosten...

Aber ich denke ganz so heftig kann es wohl nicht sein...

Nehmen wir mal den umgekehrten Fall an... nehmen wir mal an drei Chars die auf Rivin in NWN2 mit Level 4 angefangen haben und daher nicht viel Startgold hatten und auch nicht all zu viel durch Quests dazuverdienten bislang... also angenommen die wollen zusammen was bauen, dann könnte wohl jeder von denen bestenfalls 500GM beisteuern, so daß man auf 1500 käme, und falls sie vorher noch Geld für besonders teure Kleidung und immer größere Wohnungen ausgeben müssen weil sie nen hohen Sozialrang brauchen um was bauen zu müssen, hätten sie nurnoch halb so viel Gold was sie später ins Gebäude stecken könnten.... und davon ließe sich wohl letztlich gar nichts mehr bauen - sehen die Chancen für in NWN2 gebaute Chars wirklich so schwarz aus?

Oder wie ist das ganze nun geregelt...?

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Marek (als Antonius Starken): Wir sind in Rivin. Wo soll man hier vertrauenswürdige Leute finden?


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 Betreff des Beitrags: Re: Regelungen bezüglich Erwerb bzw. Bau besonderer Gebäude
BeitragVerfasst: So 27. Jul 2008, 02:00 
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Ein gebautes Gebäude ist eine Sonderanfertigung, jegliche Sonderanfertigungen gibt es nicht unter 5000 GM, teilweise auch höher.
Was den Sozialrang angeht ist es von der Art des Gebäudes abhängig und wo das Ding stehen soll.

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 Betreff des Beitrags: Re: Regelungen bezüglich Erwerb bzw. Bau besonderer Gebäude
BeitragVerfasst: So 27. Jul 2008, 13:02 
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Und wenn sich mehrere Chars zusammenschließen für den Bau des Gebäudes, vom Sozialrang welches Chars hängts dann ab? Und ist es bei jeder Art von Gebäude so, daß man Sozialrang braucht?

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Marek (als Antonius Starken): Wir sind in Rivin. Wo soll man hier vertrauenswürdige Leute finden?


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 Betreff des Beitrags: Re: Regelungen bezüglich Erwerb bzw. Bau besonderer Gebäude
BeitragVerfasst: So 27. Jul 2008, 13:07 
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Na dann nimmste, wenn du klug bist, den höchsten Sozialrang.

Und Sozialrang ist relativ. Man muss kein Adliger sein um ne Kneipe zu errichten.

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 Betreff des Beitrags: Re: Regelungen bezüglich Erwerb bzw. Bau besonderer Gebäude
BeitragVerfasst: So 27. Jul 2008, 13:28 
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Wie ist es eigentlich mit besonders "minderwertigen" Gebäuden wie z.B. eine kleine Hütte im Wald die nur zum Wohnen bzw. schlafen dienen soll für einen Waldchar, was würde sowas veranschlagen?

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Marek (als Antonius Starken): Wir sind in Rivin. Wo soll man hier vertrauenswürdige Leute finden?


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 Betreff des Beitrags: Re: Regelungen bezüglich Erwerb bzw. Bau besonderer Gebäude
BeitragVerfasst: So 27. Jul 2008, 13:48 
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Im Wald gibt es gesonderte Regeln. Aus Modulbautechnichen Gründen und um eine Überbevölkerung an Wohnorten im Wald zu vermeiden. Ist eben nicht so bebaubar wie Häuser in der Stadt.

Zitat:
Lager im Wald werden gestattet, wenn die Spieler folgende Vorraussetzungen erfüllen:

- Es muss sich eine Gruppe von 5 oder mehr Spielern finden, die dieses Bewohnen wollen.
- Diese Gruppe muss Aussicht auf bestand haben. Würde sie auftauchen und nur wenige tage später wieder zerbrechen, wäre das eine Verschwundung der sowieso knapp bemessenen Zeit der Modulbauer.


Den Preis darf man (aus eigener Erfahrung^^) wie Lafa bereits angedeutet hat auch im Wald so auf 5000-10.000 schätzen, wenn man was anständiges mit Außengebiet haben möchte.

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 Betreff des Beitrags: Re: Regelungen bezüglich Erwerb bzw. Bau besonderer Gebäude
BeitragVerfasst: So 27. Jul 2008, 13:58 
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Außengebiet? Im Wald ist der Wald doch das Außengebiet. o.O Soll man jetzt sogar die Natur "kaufen" müssen? Waldchars ham doch eh nicht viel Geld meist...

Aber wenn mehrere Waldchars ihre Hütten zusammen wo hinstellen möchte bräuchte man wohl schon ne Map dafür, es sei denn man packt sie auf eine der schon vorhandenen..

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Marek (als Antonius Starken): Wir sind in Rivin. Wo soll man hier vertrauenswürdige Leute finden?


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 Betreff des Beitrags: Re: Regelungen bezüglich Erwerb bzw. Bau besonderer Gebäude
BeitragVerfasst: So 27. Jul 2008, 14:19 
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Es gelten nun einmal für alle die gleichen Regeln.

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 Betreff des Beitrags: Re: Regelungen bezüglich Erwerb bzw. Bau besonderer Gebäude
BeitragVerfasst: So 27. Jul 2008, 14:19 
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Außengebiete sind auch günstiger als Innengebiete mit hohen Lebenstandart, man kann sich also für das gleiche Gold ein größeres Gebiet leisten das dann eine eigene Map darstellt.
Und für diese Map gibst du dann entsprechend dein Gold aus, auch wenn es sich im IG Sinne dann nicht gleich um ein amtlich gekauftes Stück Land handeln muss.
Und diese Regelung betrachte ich noch als fair, als Waldchar gibst du für gewöhnlich nämlich keine 1500 Goldstücke für eine Ritterüstung aus, oder zich tausende für neue Schriftrollen um ein halbwegs glaubwürdiger Magier darzustellen, geschweigedem von dem hohen Bedarf an Fallen, Schriftrollen und Tränken die ein Schurke hat.
Gerade Waldchars wie Waldläufer und Druiden, aber auch Hexenmeister haben eines in Übermengen und das ist Gold, während sie für gewöhnlich rein garnichts für Luxusgüter ausgeben (müssen) um halbwegs anerkannt zu werden in ihrem Lebensumfeld, oder aber Kampfstark zu sein.

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 Betreff des Beitrags: Re: Regelungen bezüglich Erwerb bzw. Bau besonderer Gebäude
BeitragVerfasst: So 27. Jul 2008, 15:41 
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Danii hat geschrieben:
...Und diese Regelung betrachte ich noch als fair, als Waldchar gibst du für gewöhnlich nämlich keine 1500 Goldstücke für eine Ritterüstung aus, oder zich tausende für neue Schriftrollen um ein halbwegs glaubwürdiger Magier darzustellen...Gerade Waldchars wie Waldläufer und Druiden, aber auch Hexenmeister haben eines in Übermengen und das ist Gold...


Tut mir Leid, aber ich kann diese Realität auch nicht ansatzweise nachvollziehen.
Jedenfalls nicht auf Rivin.
Auf Rivin ist das, meiner bescheidenen Meinung nach, realitätsferner PnP-Idealismus.
Da ich aber Idealist bin, wird mein Char auch niemals einen glaubwürdigen Magier darstellen können. Dafür hat er einfach nicht die Kohle. Woher auch.
...aber auch als Idealist habe ich Probleme, mir eine Holzhütte für mindestens 5.000 Goldstücke vorzustellen. Wenn jemand aber 5.000 Goldstücke in einer Holzhütte verstecken muss, ist das natürlich eine andere Sache...

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und warum hat mir vor allem niemand gesagt, daß ich seine Urlaubsvertretung bin?!
Hätte mich jemand gefragt, hätte ich abgelehnt..."

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 Betreff des Beitrags: Re: Regelungen bezüglich Erwerb bzw. Bau besonderer Gebäude
BeitragVerfasst: So 27. Jul 2008, 16:25 
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Ich spare mir ganz einfach die Antwort darauf, wohin das führt habe ich bei unserer letzten sinnvollen Diskusion bezüglich der Zauberanimationen gesehen :roll:

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 Betreff des Beitrags: Re: Regelungen bezüglich Erwerb bzw. Bau besonderer Gebäude
BeitragVerfasst: So 27. Jul 2008, 18:57 
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Ich versteh das noch immer nicht so ganz. Macht es nun technisch gesehen oder besser gesagt geldlich gesehen einen Unterschied ob man seine Hütten auf ne schon vorhandene Map pflanzt oder eine map extra bauen läßt? in beiden fällen hätte man grün um die hütten rum. Und die innengebiete der hütten würden wohl in beiden fällen extra kosten. und begehbare zelte/hütten/sonstiges die auch ohne innengebiet auskommen gibt es in NWN2 wohl gar nicht, da könnte man sich höchstens davorstellen und emoten man würde reingehen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Regelungen bezüglich Erwerb bzw. Bau besonderer Gebäude
BeitragVerfasst: So 27. Jul 2008, 19:02 
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Es wäre einfacher du würdest ein konkretes Beispiel nennen was du willst und dann beim Modbau anfragen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Regelungen bezüglich Erwerb bzw. Bau besonderer Gebäude
BeitragVerfasst: So 27. Jul 2008, 19:09 
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Das war doch ein konkretes Beispiel.

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BeitragVerfasst: So 27. Jul 2008, 19:14 
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Die Taverne musste zB bezahlt werden, die steht auch draußen.

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BeitragVerfasst: So 27. Jul 2008, 20:42 
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Lex hat geschrieben:
Macht es nun technisch gesehen oder besser gesagt geldlich gesehen einen Unterschied ob man seine Hütten auf ne schon vorhandene Map pflanzt oder eine map extra bauen läßt?

Es macht zu allererst schon mal den Unterschied, dass die vorhanden Maps im Wald eben nicht mit Hütten und Lagern vollgepflanzt werden sollten, zumindest nicht übermäßig. Ein Lager ohne wirklichem Außenherum ist ja kaum möglich. Daher ist dann ein extra Gebiet sicher die bessere Lösung, denn man wird nicht allerorts Lager in die Waldmaps setzen wollen.
Davon abgesehen zieh ich es auch persönlich vor, auch vor meinem Haus "Eigentum" zu haben (Garten, Teich, usw.)^^
Wenn man mal die nötigen Spieler zusammen hat und alle zusamen legen wird dir/euch das wohl auch finanzierbar sein.

Sollte die Spielergemeinschaft lieber nur eine Hütte haben wollen, die wie die Taverne passend eingebunden wird, kann man aber auch sicher mit dem Modulbau klären, ob er sie nicht in ein vorhandenes Gebiet setzt, aber dazu wird dir der Modulbau bei Bedarf sicher mehr sagen können.

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