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 Betreff des Beitrags: Ratswahlen
BeitragVerfasst: Sa 30. Jul 2011, 15:55 
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Ein paar Fragen, weil sich der volksnahe Flammo ein Comeback überlegt um die eingeschlafene Stadt und deren bürokratisch langweilige Politik ein wenig zu beleben. Ich bin selbst noch unschlüssig.

1. Wie lange kann man sich noch zur Kandidatur anmelden? Es stand, dass es (was auch immer? Die Wahl oder der "Wahlkampf"?) nächsten Mittwoch losgehen würde.

2. Wie wird eigentlich gewählt? Jeder Einwohner eines Viertels gibt ein Zettelchen ab und der mit den meisten Stimmen gewinnt?

3. Was weiß man allgemein im Viertel über die Kandidaten, in meinem Fall v.a. im Hafen (ich brauch einen Mob, keine Bürger!)? Über Grimm kann man sich ja etwas zusammenlesen im WIKI (ein unbeschriebenes Blatt, das niemand kennt...?). Jade kennt man noch ein wenig von der letzten Wahl. Trotzdem wäre es für alle Kandidaten und alle Spieler auf Rivin vielleicht nicht schlecht, wenn man nicht nur die Namen kennen würde, dann hätte das ganze Wahl-Event auch ein wenig Inhalt und RPG-Potential. Und bitte sagt mir nicht, ich müsste das ig selbst herausfinden, sonst lass ich es gleich bleiben. Oder bekommt man diese Informationen erst, wenn der "Wahlkampf" losgeht? (Trotzdem wäre es Flammo recht, etwas über die bisher genannten Kandidaten zu wissen - wenn er überhaupt keine Chance sieht, will er sicherlich nicht öffentlich sein Gesicht verlieren)

4. Gibt es spezifische Themen und Probleme, die im Hafen aktuell sind oder darf man sich die als Kandidaten-Spieler ausdenken (und zwar ohne sofort an den Kopf geworfen zu bekommen, dass das alles ooc ausgedacht sei zum eigenen Vorteil und nicht SL gestützt wäre).

5. Was kann man als Stadtrat so alles bewirken? Ich such die ganze Zeit nach den Privilegien und Aufgaben eines Stadtrates, finde aber nichts (der politische Hintergrund auf der Hauptseite ist seit ungefähr 3 Jahren "in Bearbeitung"). Hat jemand einen Link für mich? Wenn es kein RP-Potential mit sich bringt und die Wahlen eine Farce ohne jegliche Action sind, wundert es nicht, wenn sich niemand bewirbt (zumal alle Wahlen wieder gleichzeitig stattfinden und daher die einzelne Wahl so viel Detail- und Settingliebe und Aufmerksamkeit bekommen wird wie ein Sack Reis in Karatur).

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 Betreff des Beitrags: Re: Ratswahlen
BeitragVerfasst: Sa 30. Jul 2011, 16:35 
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Zu 3 und 4 ist es sehr einfach, du meldest dich einfach bei Lady of Paine und erhälst meist in RP Prossa ein Stimmungsbild, zu Problemen, zu der Öffentlichkeitswirkung der Kandidaten. Ich (Achtung vermutung) würde sagen das Jade IG mittlerweile recht bekannt ist und du mit sicherheit von der Bevölkerung (Also dem SL dahinter) Meinungen über sie bekommen wirst.

Zu 5. Der Rat ziemlichen Einfluss, man kann Projekte direkt ansteuern, Gesetze verändern etc.

Das ganze findet im Moment noch im Forum statt, aber es soll sich mehr direkt IG auf den Server verlagern.

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 Betreff des Beitrags: Re: Ratswahlen
BeitragVerfasst: Sa 30. Jul 2011, 16:56 
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Danke für die Antwort!

Vielleicht wäre es gut dieses Stimmungsbild ins Forum zu stellen, weil es sich um allgemeines Wissen handelt, das jedem, der im Hafen ein offenes Ohr hat, zur Verfügung stehen sollte, und zudem den Server interessanter macht. Auch wäre die Arbeit dann nicht nur für 3 Spieler nützlich sondern für die Allgemeinheit - Besser schnell, skizzenhaft, allgemein zugänglich und interessant als allzu aufwendig geschrieben, geheim, langsam und bürokratisch mit PM Verkehr. Im Mai gab es ja durchaus noch so schöne, (über-)aufwendig verfasste Stimmungsbilder für den Hafen.

Und in puncto Gesetzen: muss es eine absolute Mehrheit unter den Räten geben um ein Projekt durchzuboxen?

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 Betreff des Beitrags: Re: Ratswahlen
BeitragVerfasst: Sa 30. Jul 2011, 17:24 
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 Betreff des Beitrags: Re: Ratswahlen
BeitragVerfasst: Sa 30. Jul 2011, 18:55 
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Eigentlich hatte ich mir auch vorgenommen einmal im Monat ein umfangreiches Stimmungsbild zu schreiben. Leider hat sich dieser gute Vorsatz bei mir nicht gehalten. Die Stimmungsbilder machen mehr Arbeit als es aussieht. Zum einen muss man erstmal alle Informationen haben (!) die für das Volk wichtig sein könnten. Auftritte, öffentliche Aussagen, Aktionen oder Reaktionen. Handlungen bei Quests und andere Sachen von Chars oder Gilden von denen die Bürger gehört haben könnten oder bei denen sie sogar Zeugen waren. Und da scheinen es viele für selbstverständlich zu halten, dass ich immer von jeder Sache weiß die der Char oder die Gilde gemacht hat obwohl ich nicht dabei war und auch nicht per PM oder sonst wie informiert wurde. ;)

Manchen Infos kann ich dann auch ewig nachlaufen und darf mir irgendwelche patzigen Antworten anhören wenn ich genauer nach frage. Und dann muss ich mich mit allen diesen Infos hin setzen mich von mir selbst distanzieren, weil ich bewerten muss wie eben dieses Volk (bzw. die Mehrheit davon) irgendwelche Sachen sieht und nicht wie ich sie sehen würde. Wenn man das möglichst objektiv und fair machen will ist das schwerer als z.B. zu sagen wie der eigene Char das sehen will. Und für den Stimmungsspiegel selbst schreib ich dann nur die wichtigen (und öffentlich bekannten) Sachen zusammen. Und die erste Reaktion darauf ist meistens OOC-Gemecker von allen Seiten wenn irgendein Char oder eine Gilde schlecht dabei weg kommt. Oder wenn ich eine Aktion nicht berücksichtigt hab weil die einfach aus meiner Sicht für das Volk nicht 'so' bedeutend war wie jetzt der Spieler angenommen hat. :|

Soll jetzt keine Rechtfertigung sein aber ich will damit erklären wieso meine Motivation für das Schreiben von Stimmungsbildern gesunken ist und ich das deshalb vernachlässigt hab.

Ich schreib die Stimmungsbilder wieder und gern auch mehr skizzenhaft und stichpunktartig.

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 Betreff des Beitrags: Re: Ratswahlen
BeitragVerfasst: Di 2. Aug 2011, 19:57 
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Ich bin noch am Überlegen, ob Flammo kandidieren wird, aber die Lagebeschreibugn hat schon mal Appetit gemacht.

Unabhängig davon ein paar ganz unverbindliche Ideen über Privilegien und Aufgaben von Räten:

- Ernennung eines Amtsträgers (es könnte also ein Ratsherr einen anderen SC zum XY ernennen, was wiederum mit einem gewissen Gehalt verbunden sein sollte). Mehr als eine Stelle sollte nicht zu besetzen sein, damit man das nicht zu sehr ausnutzen kann (bei den derzeitigen Spielerzahlen ist ja eine Stelle ohnehin schon viel). Der Titel ist im Prinzip wurscht, kann man ja Viertel-spezifisch nennen, oberster Marktaufseher z.B. fürs Marktviertel. Auf jeden Fall denke ich, würde dadurch auch die Zahl der SCs größer, die ein Interesse an Wahlen hätten. Dagegen spricht, dass es zuviele Viertel im Verhältnis zu SCs gibt, und dass alle Wahlen gleichzeitig stattfinden.
- Irgendeine Immunität während der "Amtszeit"?
- Die feierliche Zustimmung und Bestätigung von gewählten Zunftmeistern (gerade im Hafen gibts die Kranleute, die Schauerleute, Reeper, etc. etc.). Natürlich ist damit ein gewisser Einfluss, zumindest vielleicht ein "Zustimmungsgeld" verbunden? ;)
- Natürlich Ehrenplätze bei öffentlichen Veranstaltungen.
- Wer macht eigentlich in Rivin die Außenpolitik? :) Markt- und Hafenviertel sind sicherlich ein Hotspot, weil Außenbeziehungen = Handelsbeziehungen? Gibt es womöglich auch ständige Gesandte aus Tiefwasser und Baldurs Tor in Rivin?

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 Betreff des Beitrags: Re: Ratswahlen
BeitragVerfasst: Mi 3. Aug 2011, 07:53 
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Beiträge: 8408
Da das Ratsgesetz die meisten deiner Fragen beantwortet und für jeden interessierten Bürger einsehbar ist poste ich einfach mal direkt das:



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Es gibt für jedes Viertel von Rivin ein demokratisch von allen Steuer zahlenden Bewohnern Rivins gewähltes Ratsmitglied. Die Wahlen finden - im Normalfall - alle 6 Monate statt. In den Slums ist natürlich nur jeder, der einen eingetragenen Wohnsitz hat, wahlberechtigt - die ganzen Obdachlosen, Vergessenen, Straßenkinder, etc.. sind ja nirgendwo verzeichnet und können schlecht berücksichtigt werden. Jedes Ratsmitglied ist für ein ganzes Jahr lang, bis zur nächsten Wahl eben, in Amt und Würde.

Ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Rat ist nur möglich durch:

- Eigenen Amtsrücktritt
- Amtsenthebung durch den Fürsten
- Amtsenthebung durch einstimmigen Entscheid aller übrigen Räte wegen schwerwiegendem Amtsmissbrauch (Misstrauensantrag)
- Temporäre Niederlegung der Ämter und Bevollmächtigung eines Vertreters


Eigener Amtsrücktritt ist denke ich klar und muss kaum weiter erläutert werden. Ein Ratsmitglied kann seine Ämter aus persönlichen oder politischen Gründen niederlegen. Geschieht dies, so wird in dem Stadtviertel dieses einen Ratsmitgliedes eine außerordentliche Neuwahl stattfinden um den Zurückgetretenen zu ersetzen. Der Nachfolger bleibt im Normalfall bis zum Ende der laufenden Periode im Amt.

Amtsenthebung durch den Fürsten findet im Normalfall nicht statt und ist lediglich so eine Notfallvollmacht des neuen Fürsten. Er hat das Recht ohne Nennung von Gründen Ratsmitglieder ihres Amtes zu entheben. Geschieht dies, so wird in dem Stadtviertel dieses einen Ratsmitgliedes eine außerordentliche Neuwahl stattfinden um den Enthobenen zu ersetzen. Der Nachfolger bleibt im Normalfall bis zum Ende der laufenden Periode im Amt.

Amtsenthebung durch einstimmigen Entscheid aller übrigen Räte wegen schwerwiegendem Amtsmissbrauch ist bei Vorliegen entsprechender Begründungen und Beweise möglich. Ein Misstrauensantrag kann nur durch ein Ratsmitglied oder den Fürsten selbst ausgesprochen werden. Der Misstrauensantrag ist umgehend mit fundierten Beweisen zu begründen. Das angeklagte Ratsmitglied hat das Recht, sich zu den vorgetragenen Gründen und Beweisen zu äußern. Danach stimmen die Räte über eine Amtsenthebung des angeklagten Ratsmitglieds aus schwerwiegenden Gründen ab. Bei einstimmigem Urteil aller vier anderen Räte, dass ein schwerwiegender Amtsmissbrauch vorlag und eine Amtsenthebung sattfinden muss, wird diese durchgeführt. Geschieht dies, so wird in dem Stadtviertel dieses einen Ratsmitgliedes eine außerordentliche Neuwahl stattfinden um den Enthobenen zu ersetzen. Der Nachfolger bleibt im Normalfall bis zum Ende der laufenden Periode im Amt.

Temporäre Niederlegung der Ämter und Bevollmächtigung eines Vertreters findet dann statt, wenn das Ratsmitglied aus persönlichen oder politischen Gründen seine Aufgaben für einen vorraussichtlich längeren Zeitraum nicht wahrnehmen kann. In diesem Fall muss das Ratsmitglied einem anderen Bürger der Stadt Rivin Vollmacht erteilen. Er darf kein anderes Ratsmitglied bevollmächtigen, sondern einen außenstehenden Bürger. Es ist nur möglich, einen vollwertigen Bürger Rivins zu bevollmächtigen. Für die Dauer der Vollmacht hat dieser Bürger diesselben Rechte und Verpflichtungen als wäre er ein Ratsmitglied.



Rechte und Pflichten eines Ratsmitgliedes

Politische Immunität eines Ratsmitglieds bedeutet, dass das Ratsmitglied nicht verhaftet, verhört oder in irgendeiner Form bestraft werden darf, solange es ein Ratsmitglied ist. Sollte sich jedoch ein begründeter Verdacht erhärten, dass ein Mitglied des Rates in kriminelle Angelegenheiten verstrickt ist, so ist es üblich, dass dieses Ratsmitglied sich den Ermittlungen zur Verfügung stellt und für die Dauer der Ermittlungen seine Ämter temporär niederlegt und einen Bevollmächtigten ernennt (siehe oben). Sollte er dies nicht tun und vermag er das Unterlassen nicht ausreichend zu begründen, so kann ihm sein Handeln von einem anderen Ratsmitglied als Amtsmissbrauch angelastet werden.

Auskunftsrecht eines Ratsmitgliedes bedeutet, dass das Ratsmitglied die Berechtigung dazu hat, ohne Begründung seines Tuns sich von allen Institutionen, Behörden oder Organen Informationen für seine Entscheidungen einholen darf und diese ihm auch offenzulegen sind. Das Ratsmitglied muss die Gründe der auskunftserteilenden Stelle nicht offenlegen, ist jedoch dazu verpflichtet, anderen Ratsmitgliedern auf Nachfrage sein Tun zu begründen. Eine unbegründete Auskunftseinholung kann von einem anderen Ratsmitglied als Amtsmissbrauch angelastet werden.

Temporäres Verordnungsrecht eines Ratsmitgliedes bedeutet, dass temporäre Verordnungen von einem Ratsmitglied getroffen werden können, wenn die Situation es erfordert und ein Aufschieben der Beschließung dieser Verordnung bis zur nächsten, ordentlichen Ratsversammlung mit Nachteilen verbunden wäre. Das Ratsmitglied muss seine Verordnung jedoch spätestens bei der nächsten, ordentlichen Ratsversammlung den übrigen Räten bekannt geben, begründen und zur Abstimmung freigeben. Seine volle Rechtsgültigkeit erhält die Verordnung erst mit Zustimmung der Mehrheit des Rates.

Moral- und Anstandspflicht eines Ratsmitgliedes bedeutet, dass das Ratsmitglied eine Vorbildfunktion in der Öffentlichkeit zu erfüllen und sich entsprechend zu benehmen hat. Es wird ein vorbildliches Halten an Gesetze und Verordnungen, wie auch das Führen eines sittsamen und göttergefälligen Lebensstils erwartet.

Anwesenheitspflicht bei den ordentlichen Ratsversammlungen bedeutet, dass ein Ratsmitglied bei jeder ordentlichen Versammlung anwesend zu sein hat. Sollte das Ratsmitglied verhindert sein, so wird erwartet, dass ein entsprechend bevollmächtigter Vertreter geschickt wird. Wiederholtes Fernbleiben von den Versammlungen kann von anderen Ratsmitgliedern als Amtsmissbrauch ausgelegt werden, da die Bezahlung der Räte durch die Steuergelder der Bürger mit der Wahrnehmung ihrer Interessen verknüpft ist.

[OOC: Jeder Ratsmitglied-Spieler sollte zumindest forenaktiv sein oder bei längerer Abwesenheit einen anderen Char bevollmächtigen]



Gesetze

Normale Gesetze könnten während der ordentlichen Ratsversammlungen durch die einfache Mehrheit der Räte beschlossen werden. Die Ratsversammlung ist nur beschlussfähig bei vollständiger Anwesenheit aller fünf Räte oder entsprechenden Bevollmächtigten. Jedes Ratsmitglied hat das Recht, ein vorgeschlagenes Gesetz mit entsprechender Begründung als Einschneidendes Gesetz zu bezeichnen.

Einschneidende Gesetze können aufgrund ihrer Brisanz nur durch eine 4/5 Mehrheit des Rates beschlossen werden. Ein Gesetz gilt dann als Einschneidend, wenn ein Ratsmitglied begründet erklären kann, dass die Durchführung des Gesetzes mit erheblichen Nachteilen für die Stadt Rivin an sich oder größen Teilen des Riviner Volkes ist.

[Beispiel: Wenn der Rat beschließt, dass der Preis für Gewürze wegen schlechter Lieferbarkeit um 20% erhöht werden darf, dann kann das nicht als einschneidend bezeichnet werden. Wenn jedoch z.B. beschlossen werden soll, dass Halblinge das Marktviertel nicht mehr betreten dürfen, weil viele reiche Händler sich über die vielen Taschendiebe unter diesem Volk beschweren, dann kann die Umsetzung dieses Gesetzes als Einschneidend für die Halblinge bezeichnet werden und bedarf der 4/5 Mehrheit zur Inkrafttretung.]

Zeitlicher Rahmen bedeutet, dass nach der Einreichung eines Gesetzentwurfes einen Zehntag über diesen debattiert wird, es können Sachverständige angehört werden und Meinungen ausgetauscht werden. In besonderen Fällen ist eine Erweiterung der Debatte für maximal zwei Zehntage möglich. Eine solche Erweiterung muss von mindestens zwei Räten mit Benennung des Verlängerunsgzeitraumes beantragt werden. Ebenfalls ist es möglich eine Modifizierung des Gesetzes einzureichen; eine Modifizierung erweitert den Debattenzeitraum jedoch nicht. Würde eine Modifizierung einen Antrag in seiner Grundaussage verändern so ist ein gesonderter Antrag einzureichen. Nach der Debatte beginnt der Abstimmungszeitraum, dieser beträgt 3 Tage. Sollte der Antragsteller den Modifizierungsvorschlag eines Gesetzes nicht freiwillig übernehmen wird zunächst über die Modifizierungen abgestimmt, dies geschieht in Reihenfolge ihrer Einreichung, eine innerhalb der drei Tage nicht abgegebene Stimme zählt als Enthaltung.



Öffentliche Ämter, Würdenträger und Berechtigungen

Die Ernennung oder Enthebung hochrangiger, wichtiger Amtsinhaber kann nur mit mindestens 4/5 Mehrheit der Ratsmitglieder erfolgen. Dies betrifft etwa das Amt der Richter, des Gardehauptmannes sowie der Militärkommandanten im Kriegsfall.

[Das heißt, wenn es mal wieder einen korrupten Richter oder einen Hauptmann wie Sarod gäbe, müssen SC die dagegen agieren wollen mit entsprechenden Beweisen vier der Räte überzeugen]

Die Ernennung oder Enthebung, Anerkennung oder Aberkennung von Würdenträgern und Titeln erfordert die Zustimmung einer 3/5 Mehrheit des Rates.

[Wenn z.B. Marie möchte, dass der Titel der Hohepriesterin von der Stadt Rivin als solcher anerkannt wird, muss sie IG drei der Räte davon überzeugen]

Die Anerkennung oder Aberkennung von besonderen Berechtigungen einzelner Personen oder Organisationen erfordert die Zustimmung einer 3/5 Mehrheit des Rates.

[z.B. die besondere Berechtigung der Magiergilde, in magischen Delikten zu ermitteln]



Gehalt der Stadträte

Jeder Stadtrat erhält ein wöchentliches Gehalt von 50 Goldmünzen von der Stadt Rivin.



Vetorecht des Fürsten

Der Fürst hat bei allen Entscheidungen des Rates, selbst bei einstimmig getroffenen jederzeit ein Vetorecht.


Erste Ergänzung

Nach der Einreichung eines Gesetzentwurfes wird über diesen einen Zehntag debattiert, es können Sachverständige angehört werden und Meinungen ausgetauscht werden.

In besonderen Fällen ist eine Erweiterung der Debatte für maximal zwei Zehntage möglich. Eine solche erweiterung muss von mindestens Zwei Räten,mit benennung des Verlängerunsgzeitraumes, beantragt werden.

Ebenfalls ist es möglich eine Modifizierung des Gesetzes einzureichen, eine Modifizierung erweitert den Debattenzeitraum jedoch nicht.
Würde eine Modifizierung einen Antrag in seiner Grundaussage verändern so ist ein gesonderter Antrag einzureichen

Nach der Debatte beginnt der Abstimmungszeitraum, dieser Beträgt 3 Tage.
Sollte der Antragsteller den Modifizierungsvorschlag eines Gesetzes nicht freiwillig übernehmen wird zunächst über die Modifizierungen abgestimmt, dies geschieht in Reihenfolge ihrer Einreichung,
Eine innerhalb der Drei Tage nicht abgegebene Stimme zählt als Enthaltung.

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~"This ist my battle. This is my battleship."~

"Jene, die sich Abenteurer nennen, sind grausame Individuen aus einer anderen Welt. Sie sind auf der ständigen Suche nach neuen Opfern für ihre dunkle Gottheit Exp, die sie dafür mit immer stärkeren Fähigkeiten und Kräften ausstattet."

~Shadow is a man who never loses his virginity - because he never loses.~


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