@Animus: Ja gerade dieses Simple System der Rechtssprechung könnte einiges an Bürokratie abbauen und Rollenspiel fördern. Da muss man eben Sich zeugen besorgen oder versuchen die Zeugen der Gegenseite unglaubwürdig machen *g*
Nach mittelalterlicher Auffassung konnte eine Verurteilung entweder auf Grund der Aussage zweier glaubwürdiger Augenzeugen oder auf Grund eines Geständnisses (das also entgegen einer verbreiteten Meinung nicht die einzig mögliche Urteilsgrundlage war) erfolgen. Hingegen konnten bloße Indizien, selbst wenn sie noch so zwingend auf die Schuld des Angeklagten hinwiesen, oder die Aussage eines einzigen – sei es auch noch so glaubwürdigen – Zeugen keine Verurteilung rechtfertigen (gegen letzteres sprachen nach Auffassung des Mittelalters und der frühen Neuzeit einige in der Tat eindeutige Bibelstellen wie Deuteronomium 17, 6; 19,5 und Matthäus 18, 16).
Und mich würde der verstärkte Einsatz von Zone der Wahrheit glücklich machen, dann wirkt es wieder mehr wie Fantasy anstatt wie Barbara Salesch Online.^ ^
@Hoelper
Ja, sicher ist es legitim ein Haarprobe zu nehmen um dann einen Spähzauber zu nutzen, aber ein Blutanalyse von getrockneten Blut vorzunehmen und so zu erkennen, dass es ein bestimtes Tier war was als Blutquelle gedient hat ist schon etwas sehr krass.
Und niemand verbietet einem den Gesunden Menschenverstand zu nutzen.
Was Gift entdecken angeht, da scheiden sich die Geister. Ich würde sagen: -> Ein toter Körper ist ein Objekt und wenn da Gift drin ist findet man es.
@Laf: Dann sollte man die Riviner Menschen rechte überdenken ^^ welcher Kleriker Tyrs würde freiwillig auf einen solchen Zauber verzichten ?