Zitat:
Edit: Mir ist noch etwas aufgefallen in euren Gesetzen steht nichts dazu ob das beschwören von Untoten und/oder das wirken von Nekromantie erlaubt ist oder nicht?
Daß es in den Gesetzen nicht drinsteht hängt damit zusammen, daß aus welchen Gründen auch immer die neuen Gesetze nur sehr knapp gefaßt sind. Früher hatten wir ausführlichere. Das muß aber nicht heißen daß die Stadt tolleranter geworden ist. Wenn man früher jemanden mit Nekrozaubern erwischte neigte man dazu sein Zauberbuch zu verbrennen und ihn unter extreme Beobachtung zu stellen, in Extremfällen wurde er sogar sofort exekutiert. Und auch wenn in jüngerer Zeit Diskussionen darüber herrschen man solle Nekromantie nichtmehr als in jedem Fall verurteilenswert ansehen, wird sich die landläufige Meinung der meisten Chars und NSCs halten daß wer Nekrozauber wirkt bestimmt ein böser Untotenbeschwörer ist oder mal werden will und ein solcher Char hätte dann nen wirklich schlechten Stand. Wir hatten auch mal eine aus Halruaa hier die Nekromantie als was völlig normales ansah und die ist damit auch übel angeeckt. Also wenn du mit einem Char austesten willst wie tollerant die derzeitige Gerichtsbarkeit ist, kannst du das tun, aber anraten würde ich es nicht unbedingt, kann leicht ins Auge gehen bzw. beschert nen schweren Start und ein Image das man schwer wieder loswird.