Wir werden das noch intern durchsprechen. Bis es soweit ist gilt das Folgende:
Die Gesinnungen bzw. deren regeltechnische Bezeichnungen sind ebenso wie die Attribute wie z.B. STR oder KON reine OOC-Werte und fließen mit ihren wörtlichen Bezeichnungen nicht in das RP mit ein. Man sagt also nicht im RP: 'Ich habe gehört, dass diese Kreaturen immer rechtschaffen gut sind.'
Mit Zaubern wie z.B. Gesinnung erkennen wäre das dann nicht so, dass man sieht der Char hat eine CB-Gesinnung. Stattdessen würde man erkennen:
'Seltsam, sein Herz scheint voller Dunkelheit.. ich sollte mich in Acht nehmen.' Man hätte also höchstens einen Anhaltspunkt und wüsste dass man den im Auge behalten muss. Aber nur weil der Paladin erkennt dass sich Dunkelheit in seinem Herz befindet ist das kein Grund den Char gleich anzugreifen oder als Erzfeind zu sehen.
Bei Waffen oder Zaubern die gezielt gegen bestimmte Gesinnungen wirken gilt dabei dasselbe.
'Wie? Meine Klinge verursacht DIESE Verwundungen an dir? Bei Tyr, deine Seele muss schwarz sein wie Pech..' Außenstehenden steht es natürlich immer zu das zu bezweifeln und falls sie keine klerikalen Gelehrten oder was vergleichbares sind sollten sie es auch im RP.
'Das ist mein Kumpel und ich werd mir bestimmt nicht erzählen lassen, dass der böse sein soll nur weil deine blöde Waffe das meint.'Die Chars selbst werden das natürlich auch bei sich selbst bezweifeln. Ein böser Char hält sich wohl meistens selbst nicht für böse. Und wenn der Maskschurke aus den Slums von dem Tyrpaladin in der goldenen Rüstung darauf angesprochen wird dass er Dunkelheit in seiner Seele erkennt wird der Maskschurke ihm wahrscheinlich ebenso den Vogel zeigen wie ich dem Zeugen Jehovas der heut um sieben Uhr früh bei mir geklingelt hat um mir zu sagen, dass er meine Seele retten will.