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 Betreff des Beitrags: Verordnungen und Erlässe
BeitragVerfasst: Fr 1. Feb 2013, 20:07 
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Ordenserlässe

1.1 Militärischer Bereich

Ordensfeste

  1. Es ist generell jeder Person gestattet den äußeren und inneren Verteidigungsring der Ordensfeste zu betreten. Das Betreten der Hauptburg darf nur in Begleitung eines Ordensmitglieds erfolgen. Des Weiteren gilt es zu beachten, dass die Ordensfeste in erster Linie ein Rückzugsort sowie die Heimat aller Ordensmitglieder darstellt. Ein dementsprechendes gebührliches Verhalten wird von Seiten des Ordens an die Besucher erwartet.

    Gesondert von diesem Erlass zu behandeln sind folgende Rassen / Gruppierungen, die nicht vom Orden als "Die Geduldeten" anerkannt sind:
    • Drow sowie Halbdrow; bei Aufgriff sind diese zu arrestieren. Die Ordensleitung ist über eine solche Arrestierung in Kenntnis zusetzen.
    • Tieflinge sowie infernale Wesen; bei Aufgriff sind diese zu arrestieren. Die Ordensleitung ist über eine solche Arrestierung in Kenntnis zusetzen.
    • Duergar; bei Aufgriff sind diese zu arrestieren. Die Ordensleitung ist über eine solche Arrestierung in Kenntnis zusetzen.

      Als "Die Geduldeten" anerkannt gelten folgende Personen:
      • keine

      (OOC: Beschreibungen über die dem Orden bekannten "Geduldeten" sind dem Wachpersonal ausgehändigt worden.)

  2. Es herrscht ein striktes Vermummungsverbot innerhalb der Ordensfeste. Bei Zuwiderhandlung sind die entsprechenden Personen des Ordensgeländes zu verweisen. Sollte sich dieser Anweisung weiterhin widersetzt werden, sind die entsprechenden Personen zu arrestieren. Die Ordensleitung ist über eine solche Arrestierung in Kenntnis zusetzen.
  3. Es herrscht kein generelles Waffenverbot für Ordensfremde innerhalb der Ordensfeste, jedoch behält sich der Orden das Recht vor Besucher auf Waffen zu untersuchen und deren Herausgabe für die Dauer des Aufenthaltes zu fordern. Sollte sich einer solchen Durchsuchung widersetzt werden, ist die betreffende Person des Ordengeländes zuverweisen.
  4. Es herrscht ein striktes Flugverbot für Ordensfremde über der Ordensfeste. Teleportation auf das Ordensgelände bzw. in die Hauptburg selbst ebenso strikt untersagt.


1.2 Ziviler Bereich

Ordenssiedlung

  1. Es ist generell jeder Person gestattet sich innerhalb der Ordenssiedlung aufzuhalten, solange sie die geltenden Gesetzmäßigkeiten respektiert und anerkennt. Der Orden ist die anzuerkennende Ordnungsmacht und entsprechend auch so zu behandeln.

    Gesondert von diesem Erlass zu behandeln sind folgende Rassen / Gruppierungen, die nicht vom Orden als "Die Geduldeten" anerkannt sind:
    • Drow sowie Halbdrow; bei Aufgriff sind diese zu arrestieren. Die Ordensleitung ist über eine solche Arrestierung in Kenntnis zusetzen.
    • Tieflinge sowie infernale Wesen; bei Aufgriff sind diese zu arrestieren. Die Ordensleitung ist über eine solche Arrestierung in Kenntnis zusetzen.
    • Duergar; bei Aufgriff sind diese zu arrestieren. Die Ordensleitung ist über eine solche Arrestierung in Kenntnis zusetzen.

      Als "Die Geduldeten" anerkannt gelten folgende Personen:
      • Faeanshalee, Drow, Eilistraee-Gläubige
      • Phaere, Drow, Eilistraee-Gläubige

      (OOC: Beschreibungen über die dem Orden bekannten "Geduldeten" sind dem Wachpersonal ausgehändigt worden.)

  2. Es herrscht ein striktes Vermummungsverbot innerhalb der Ordenssiedlung. Bei Zuwiderhandlung sind die entsprechenden Personen der Siedlung zu verweisen. Sollte sich dieser Anweisung weiterhin widersetzt werden, sind die entsprechenden Personen zu arrestieren. Die Ordensleitung ist über eine solche Arrestierung in Kenntnis zusetzen.
  3. Es herrscht keine grundlegende Religionsfreiheit innerhalb der Ordenssiedlung vor. Das Ausüben von Religionen, die den Gottheiten der Triade und ihren Verbündeten feindlich gesonnen sind, ist strikt untersagt und steht bei Zuwiderhandeln unter Strafe.
  4. Jede Person, die ein Gewerbe errichten möchte, muss um die Erlaubnis des Ordens ersuchen. Ein entsprechender Antrag ist beim Triumvirat des Ordens vorzulegen, der schlussendlich über eine Bewilligung des Antrags entscheidet.
  5. Jede Person, die sich in der Ordenssiedlung niederlassen möchte, muss beim Orden des weißen Löwen zur Aufnahme der Personalien vorstellig werden. Diese werden entspechend durch den Orden archiviert.
  6. Das Mitbringen von wilden Tieren in die Ordenssiedlung, die dem Halter ein Gefährte sind, wird nicht strikt untersagt. Der Halter steht in der Pflicht sowohl zum Wohle seines tierischen Gefährten als auch dem der Bewohnern der Ordenssiedlung zu entscheiden, ob sein tierischer Gefährte sich mit den in der Ordenssiedlung herrschenden Gegebenheit arrangieren kann. Sollte der tierische Begleiter zum Unwillen der Bewohner auffallen, wird der Halter entsprechend zur Rechenschaft herangezogen.

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"Das Vergnügen kann auf der Illusion beruhen, doch das Glück beruht allein auf der Wahrheit.", Nicolas Chamfort (* 1741 - † 1794)

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Zuletzt geändert von Isenhart am Di 21. Mai 2013, 03:55, insgesamt 4-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Forum für den Hotspot Kreuzung
BeitragVerfasst: Sa 18. Mai 2013, 16:22 
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Registriert: So 4. Jan 2009, 23:53
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Offizielle Bekanntmachungen
(OOC: Anbei eine kleine Auflistung mit verlinkten, noch gültigen Anweisungen des Ordens für Reisende durch die Ordenssiedlung.)

Derzeit gelten wieder die normalen Gesetzmäßigkeiten bei der Passage durch die Tore der Ordenssiedlung!

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"Das Vergnügen kann auf der Illusion beruhen, doch das Glück beruht allein auf der Wahrheit.", Nicolas Chamfort (* 1741 - † 1794)

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 Betreff des Beitrags: Re: Verordnungen und Erlässe
BeitragVerfasst: Di 4. Nov 2014, 16:25 
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Ulric Kieldantzer
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Saerail Kiirnodel - Mindestens haltbar bis Ende
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-Albert Einstein

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