Registriert: Mi 31. Aug 2011, 00:52 Beiträge: 2233 Wohnort: Bei mir <3
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Auf einer zweiten Eisentafel kann man jeweils öffentlich das Strafmaß nachlesen.StrafmaßVergehen- Bedrohung - Je nach Schwere 10 bis 50 Goldmünzen. In besonderen Fällen Inhaftierung.
- Nötigung - Je nach Schwere 10 bis 35 Goldmünzen. In besonderen Fällen Ausweisung oder Inhaftierung.
- Erregung öffentlichen Ärgernisses - 5 bis 25 Goldmünzen. In schwerwiegenden Fällen Inhaftierung.
- Widerstand gegen die Exekutive des Ordens - Ausweisung oder Inhaftierung.
- Gefährdung der allgemeinen Sicherheit - Inhaftierung auf unbestimmte Zeit.
- Unerlaubter Flug über Löwenbach und die Trutzburg Löwenstein - 25 Goldmünzen. Notfälle ausgeschlossen.
Mindere Verbrechen- Diebstahl & Einbruch - Wiedergabe der Beute, Entschädigungszahlung in Höhe von verlorenen Gütern und/oder Gegenständen wie Haustüren etc., Inhaftierung, gemeinnützige Arbeiten.
- Verleumdung, Üble Nachrede & Verunglimpfungen - 50 - 120 Goldmünzen. Bei besonderer Schwere auch höhere Zahlungen möglich. Falls der Betrag nicht erbracht werden kann wird eine Inhaftierung verordnet und die Länge dieser gemäß der Schwere angepasst.
- Vandalismus & Sachbeschädigung - Entschädigungszahlung in Höhe der beschädigten Dinge, Inhaftierung oder Ausweisung.
- Unerlaubte Teleportation in die Trutzburg Löwenstein - 50 Goldmünzen. Im Falle einer besonderen Schwere auch Inhaftierung. Notfälle ausgeschlossen.
Schwere Verbrechen- Mord - Hinrichtung durch Enthauptung und anschließende Verbrennung der Überreste. Bei besonderer Schwere Verweigerung des Beistandes eines Gottes. Jeder hat das Recht auf eine faire Verhandlung.
- Totschlag - Lebenslange Inhaftierung und Überführung nach Neu Rivin in Absprache mit dem Fürsten. Jeder hat das Recht auf eine faire Verhandlung.
- Bösartige Nekromantie - Hinrichtung durch Enthauptung. Beistand eines Gottes wird verweigert. Jeder hat das Recht auf eine faire Verhandlung.
- Beschwörung von Wesenheiten der niederen Ebenen - Inhaftierung je nach Schwere auf unbestimmte Zeit. In besonderen Fällen Lebenslänglich oder auch Hinrichtung.
- Brandstiftung - Inhaftierung. Die Länge bemisst sich je nach Schwere. Entschädigungszahlung und/oder gemeinnützige Arbeiten, Verbannung nach Ableistung.
- Freiheitsberaubung - Inhaftierung und Überführung nach Neu Rivin in Absprache mit dem Fürsten.
- Verstümmelung - Lebenslange Inhaftierung. Überführung nach Neu Rivin in Absprache mit dem Fürsten.
- Vergewaltigung - Inhaftierung auf unbestimmte Zeit. In schweren und wiederholten Fällen Kastration.
- Folter & Quälerei von Lebewesen - Lebenslange Inhaftierung und Überführung nach Neu Rivin in Absprache mit dem Fürsten. In besonders schweren Fällen Hinrichtung durch Enthauptung.
- Blasphemie & Gotteslästerung - Eine Entschädigungszahlung an die Kirche des betroffenen Gottes. Die Höhe bemisst die betroffene Kirche selber. Weiteres Strafmaß setzt die betroffene Kirche.
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