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 Betreff des Beitrags: Strafgesetzgebung Löwenbach
BeitragVerfasst: Do 14. Nov 2013, 17:11 
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Diese Strafgesetzgebung ist an den Toren zu Löwenbach für Jedermann und Frau offen auf einer Eisentafel einsehbar!

Strafkatalog Löwenbach

Vergehen

  • Bedrohung
  • Nötigung
  • Erregung öffentlichen Ärgernisses
  • Widerstand gegen die Exekutive des Ordens
  • Gefährdung der allgemeinen Sicherheit
  • Unerlaubter Flug über Löwenbach und die Trutzburg Löwenstein

Mindere Verbrechen

  • Diebstahl & Einbruch
  • Verleumdung, Üble Nachrede & Verunglimpfungen
  • Vandalismus & Sachbeschädigung
  • Unerlaubte Teleportation in die Trutzburg Löwenstein

Schwere Verbrechen

  • Mord
  • Totschlag
  • Bösartige Nekromantie
  • Beschwörung von Wesenheiten der niederen Ebenen
  • Brandstiftung
  • Freiheitsberaubung
  • Verstümmelung
  • Vergewaltigung
  • Folter & Quälerei von Lebewesen
  • Blasphemie & Gotteslästerung

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 Betreff des Beitrags: Re: Strafgesetzgebung Löwenbach
BeitragVerfasst: Do 14. Nov 2013, 17:15 
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Beiträge: 2233
Wohnort: Bei mir <3
Auf einer zweiten Eisentafel kann man jeweils öffentlich das Strafmaß nachlesen.

Strafmaß

Vergehen

  • Bedrohung - Je nach Schwere 10 bis 50 Goldmünzen. In besonderen Fällen Inhaftierung.
  • Nötigung - Je nach Schwere 10 bis 35 Goldmünzen. In besonderen Fällen Ausweisung oder Inhaftierung.
  • Erregung öffentlichen Ärgernisses - 5 bis 25 Goldmünzen. In schwerwiegenden Fällen Inhaftierung.
  • Widerstand gegen die Exekutive des Ordens - Ausweisung oder Inhaftierung.
  • Gefährdung der allgemeinen Sicherheit - Inhaftierung auf unbestimmte Zeit.
  • Unerlaubter Flug über Löwenbach und die Trutzburg Löwenstein - 25 Goldmünzen. Notfälle ausgeschlossen.



Mindere Verbrechen

  • Diebstahl & Einbruch - Wiedergabe der Beute, Entschädigungszahlung in Höhe von verlorenen Gütern und/oder Gegenständen wie Haustüren etc., Inhaftierung, gemeinnützige Arbeiten.
  • Verleumdung, Üble Nachrede & Verunglimpfungen - 50 - 120 Goldmünzen. Bei besonderer Schwere auch höhere Zahlungen möglich. Falls der Betrag nicht erbracht werden kann wird eine Inhaftierung verordnet und die Länge dieser gemäß der Schwere angepasst.
  • Vandalismus & Sachbeschädigung - Entschädigungszahlung in Höhe der beschädigten Dinge, Inhaftierung oder Ausweisung.
  • Unerlaubte Teleportation in die Trutzburg Löwenstein - 50 Goldmünzen. Im Falle einer besonderen Schwere auch Inhaftierung. Notfälle ausgeschlossen.



Schwere Verbrechen

  • Mord - Hinrichtung durch Enthauptung und anschließende Verbrennung der Überreste. Bei besonderer Schwere Verweigerung des Beistandes eines Gottes. Jeder hat das Recht auf eine faire Verhandlung.
  • Totschlag - Lebenslange Inhaftierung und Überführung nach Neu Rivin in Absprache mit dem Fürsten. Jeder hat das Recht auf eine faire Verhandlung.
  • Bösartige Nekromantie - Hinrichtung durch Enthauptung. Beistand eines Gottes wird verweigert. Jeder hat das Recht auf eine faire Verhandlung.
  • Beschwörung von Wesenheiten der niederen Ebenen - Inhaftierung je nach Schwere auf unbestimmte Zeit. In besonderen Fällen Lebenslänglich oder auch Hinrichtung.
  • Brandstiftung - Inhaftierung. Die Länge bemisst sich je nach Schwere. Entschädigungszahlung und/oder gemeinnützige Arbeiten, Verbannung nach Ableistung.
  • Freiheitsberaubung - Inhaftierung und Überführung nach Neu Rivin in Absprache mit dem Fürsten.
  • Verstümmelung - Lebenslange Inhaftierung. Überführung nach Neu Rivin in Absprache mit dem Fürsten.
  • Vergewaltigung - Inhaftierung auf unbestimmte Zeit. In schweren und wiederholten Fällen Kastration.
  • Folter & Quälerei von Lebewesen - Lebenslange Inhaftierung und Überführung nach Neu Rivin in Absprache mit dem Fürsten. In besonders schweren Fällen Hinrichtung durch Enthauptung.
  • Blasphemie & Gotteslästerung - Eine Entschädigungszahlung an die Kirche des betroffenen Gottes. Die Höhe bemisst die betroffene Kirche selber. Weiteres Strafmaß setzt die betroffene Kirche.

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 Betreff des Beitrags: Re: Strafgesetzgebung Löwenbach
BeitragVerfasst: Mo 20. Okt 2014, 12:05 
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Registriert: Di 2. Okt 2007, 19:35
Beiträge: 11510
Es sei darauf hingewiesen, dass die Gesetze weiterhin Bestand und Geltung haben.
Es sei weiterhin hingewiesen, dass die Exekutive des Fürstentumes in Belange dieser Gesetze gleich mit der des Ordens zu betrachten ist.

Des Weiteren ermächtige ich den Mantel der Sterne und seine Mitglieder dazu diese in Löwenbach an Ordens statt zusätzlich auszuüben.

Die Kanzlerin

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