Verehrte Mitspieler,
es wurde entschieden die derzeitige Nicht-Nutzung der Option zur Herstellung magischer Gegenstände jenseits von Schriftrollen zu revidieren, so dass nun für Spielercharaktere die Möglichkeit besteht, magische Gegenstände zu erschaffen.
VorraussetzungenZur Erschaffung eines magischen Gegenstandes ist zunächst einmal das entsprechende Talent notwendig. Weiterhin benötigen magische Gegenstände eine entsprechende Zauberstufe, sowie einen oder mehrere Zauber. Manche magischen Gegenstände stellen außerdem noch zusätzliche Anforderungen an ihren Erschaffer.
Weiterhin benötigt ein Magiewirker Zeit und Ruhe um einen magischen Gegenstand zu erschaffen, sowie eine Umgebung die der entspricht in der ein Magier seine Zauber memorieren kann.
Grundsätzlich kann jeder Gegenstand aus dem Regelmaterial von Wizards of the Coast hergestellt werden. Die Entwicklung eigener Gegenstände ist auf Antrag hin möglich.
KostenDie Kosten zur Herstellung eines magischen Gegenstandes 50% des auf Rivin üblichen Marktpreises zuzüglich des zu verzaubernden Gegenstandes, der grundsätzlich eine Meisterarbeit sein muss.
Darüber hinaus kostet es 1/25 der Goldkosten in Erfahrungspunkten einen permanenten magischen Gegenstand zu erschaffen.
Bei Waffen und Rüstungen muss außerdem eine Meisterarbeit des entsprechenden Gegenstandes vorliegen, die verzaubert werden kann.
Wenn ein bereits magischer Gegenstand weiterverzaubert werden soll, muss dieser ebenfalls vorhanden sein. Ein Gegenstand kann von Spielern nur in Ausnahmefällen über einen VB von 2 hinweg verzaubert werden.
Mitglieder des Mantels der Sterne dürfen weitere 10% der Herstellungskosten ihres Gegenstandes abziehen. Diese Differenz müssen sie jedoch bei einem Austritt wieder entrichten.
Ein Rechenbeispiel:
Eine +1 Verzauberung auf ein Schwert kostet nach D&D Marktpreis 2000 Goldstücke.
Unser Marktpreis liegt bei der Hälfte, also 1000.
Die Herstellungskosten würden jetzt bei 500 liegen.
Als Mitglied des Mantels der Sterne, würde man hiervon 10%, also 50Gold abgezogen bekommen und somit 450 Goldmünzen zur Herstellung bezahlen.
Die Regelung für das Kopieren von Zaubern bleibt hiervorn unangetastet, auch dann wenn eine Schriftrolle eingesetzt wird um den Zauber zu transferieren, was unwirtschaftlich ist.
Bei Tränken wird von dem Preis ausgegangen, für den der Trank auf dem Modul zu erwerben ist.
HerstellungsprozessDie Herstellung eines magischen Gegenstandes benötigt einen Tag für jeweils 500 GM des Grundpreises.
Die Herstellung selbst wird über einen Spielleiter abgewickelt. Nach Beantragung des zu erwerbenden magischen Gegenstandes wird vom Spielleiter geprüft, ob der Charakter die notwendigen Vorraussetzungen erfüllt. Der Gegenstand wir außerdem der Spielleitung zum möglichen Einspruch vorgelegt.
Der Gegenstand ist vom Spieler über das Toolset zu erstellen und mit einer entsprechenden Beschreibung zu versehen.
Der Gegenstand wird vom Spielleiter anschließend importiert und im Spiel im Austausch für die Kosten an den Spieler übergeben.
Es ist Spielercharakteren möglich ihre magischen Gegenstände zu signieren und somit gegen Fälschung zu schützen. Er verwendet dazu seine persönliche Rune, die er magisch auf dem Gegenstand anbringt und die nunmehr nurnoch durch den Zauber "Magie lesen" sichtbar gemacht werden kann.
Ab der 10ten Charakterstufe wird der Missbrauch dieser persönlichen Rune zu Täuschungszwecken durch Mystras dreifaltigen Fluch bestraft.
HinweismaterialUnter folgender Seite finden sich detaillierte Informationen zur Herstellung magischer Gegenstände.
http://www.d20srd.org/srd/magicItems/cr ... cItems.htmBetreuungDie Betreuung des magischen Herstellungssystems liegt beim Spielleiter Lafaellar.