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Verzauberungspreise
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Autor:  Lafaellar [ Di 26. Aug 2014, 09:46 ]
Betreff des Beitrags:  Verzauberungspreise

Für die Herstellungskosten von magischen Gegenständen (dauerhafte Itemverzauberungen)
gelten nunmehr die üblichen Preise im Handbuch - also das doppelte des aktuellen Preises.

Wir haben damals die Hebelwirkung der Tatsache, dass der Herstellungspreis der Hälfte des Marktpreises entspricht unterschätzt. Dadurch werden Gegenstände zu 1/4 des eigentlichen Marktpreises des Regelwerkes hergestellt. Diese wurden anschließend auch zu eben diesem oder nur mit geringem Aufpreis an andere Charaktere weitergegeben, sodass Charaktere mit hohen Vermögenswerten sich sich mit sehr starken Gegenständen ausrüsten können - und davon auch direkt mehrere.

Durch höhere Kosten soll dieser Effekt abgemildert werden.


Die stellenweise aufkommende starke Schere bei Geldvermögen zwischen Charakteren ist uns bewusst.
Daher werden Charaktere mit weniger Einkommen/Ausrüstung häufiger passende Gegenstände für ihre Charaktere erwarten können.

Autor:  Lafaellar [ Di 26. Aug 2014, 10:35 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Verzauberungspreise

Klarstellung:

Betroffen sind Gegenstände mit dauerhaften Verzauberungen.
Gegenstände welche Aufladungen haben die sich verbrauchen und den Gegenstand anschließend in Nichts aufgehen lassen (Schriftrollen, Tränke, magische Zauberstäbe) sind davon nicht berührt.

Für diese Gegenstände wird es auch noch einmal eine gesonderte Preisliste geben, die allerdings noch ausgearbeitet wird.
((Ja, die Homepage ist tatsächlich bald fertig.))

Autor:  Animus [ Mi 18. Feb 2015, 15:06 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Verzauberungspreise

Aus aktuellem Anlass weise ich nochmals auf die Tatsache hin, dass Verbrauchsgegenstände wie Tränke weiterhin einen geminderten Markt- und Herstellungspreis aufweisen! Hier die derzeit aktuelle Preisliste.

Autor:  Lafaellar [ Sa 16. Mai 2015, 19:44 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Verzauberungspreise

Hallo zusammen,

wir haben uns noch einmal mit der derzeitigen Situation der Verzauberungskosten befasst und möchten hier gerne noch einmal nachjustieren. Es wurden damals Bedenken geäußert, dass die Kostenerhöhung vor allem im Bereich der günstigeren Gegenstände, die vor allem weniger gut ausgerüstete Charaktere betreffen, sehr einschneidend waren.
Das sehen wir mittlerweile auch so und möchten daher die Kosten für Items in diesem Bereich anpassen, die Kosten für Items im höheren Bereich allerdings auf vollen Kosten belassen.

Daher wird es ab nun wie folgt sein:

Gegenstände deren D&D Marktpreis größer ist als 8000 (D&D Herstellungspreis 4000) werden weiterhin volle Kosten haben.
Gegenstände deren D&D Marktpreis bis zu 8000 (D&D Herstellungspreis 4000) liegt kosten jedoch nur halben Herstellungspreis.

Berücksichtigt werden hierbei:
1. Nur die Verzauberungskosten, nicht jedoch die Kosten des eigentlichen Gegenstandes (meisterhaftes Schwert, Amulett etc.)
2. Die gesamten Verzauberungskosten - auch die früherer Verzauberungen.
3. Keine Anpassungen der Verzauberungskosten durch andere Quellen (Gildenvorteile, erhöhte/reduzierte Verzauberungskosten durch Material)

Ein Beispiel:
Ein Zweihänder mit Verbesserungsbonus 1 und 1w6 Feuerschaden entspricht einem +2 Bonus bei der Kostenkalkulation. Dieses hat einen D&D Marktpreis von 8000, der Herstellungspreis = 1/2 Marktpreis liegt bei 4000. Damit kostet das Schwert in der Verzauberung nach neuen Regeln nun nicht 4000 sondern 2000.

Beachtet, dass die Verzauberung von Verbrauchsgegenständen weiterhin stets nur 1/2 D&D Verzauberungskosten betragen, bzw. eigene Kosten für einige dieser Güter von uns angepasst worden sind.

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