Hofprotokoll des Fürstenhofes zu RivinPräambelZur Wahrung der gebotenen Würde zu Hofe wird am heutigen Tage das Hofprotokoll des Fürstenhofes zu Rivin erlassen. Einem Jeden der zu Hofe erscheint ist es Recht und Pflicht zugleich, Einsicht zu nehmen um sein Verhalten gemäß den hier niedergeschriebenen Regeln zu gestalten.
Das einfache ProtokollUngeachtet des fraglichen Anlasses besteht ein Grundstock an Regeln des Verhaltens, dessen Wahrung unabdingbar für einen geordneten Umgang zu Hofe erachtet werden muss. Sollten körperliche Gebrechen oder schweres Rüstzeug das Befolgen der Etikette maßgeblich erschweren, ist es zulässig die Ausführung in einer vereinfachten Form zu gestalten.
Das Verhalten des einfachen VolkesAll jene Bewohner und Besucher des Fürstentums die ohne anerkannte Adelstitel den Fürstenhof aufsuchen, haben folgendes Betragen zu zeigen.
- Sofern in der Fürstenhalle tritt der Bittsteller auf die zentrale Steinplatte im Audienzsaal
- Gegenüber dem Fürsten haben Männer und Frauen zu knien, bis er eine entsprechende Erlaubnis erteilt, sich zu erheben.
- Das Wort an seine Hoheit ist erst dann zu richten, wenn er eine entsprechende Erlaubnis erteilt hat.
- Gegenüber den Trägern höchster Ämter des Fürstentums haben Männer sich zu verbeugen, Frauen einen Knicks auszuführen.
- Ihnen ist das Mitführen jedweder Form von Waffe untersagt, im Zweifel ist Rücksprache mit dem Kämmerei zu halten.
- Der Einsatz von Magie, auch zum Zwecke künstlerischer Auftritte, ist strikt mit dem Hofmagus abzuklären.
Das Verhalten Adeliger Personen, sowie anerkannter ÄmterAll jene, die durch Fürstlichen Befehl oder Delegation das Recht besitzen, einen Adelstitel zu tragen, eines der Hohen Ämter zu Hofe bekleiden, oder dem anerkannten Klerus des Fürstentums angehören, haben durch ihre Dienste an Fürst und Land eine andere Bindung zum Hofe. Da sie unzweifelhaft vorzügliche Kenntnisse der Manieren besitzen und sich dem Fürstentum in besonderem Maße verdient gemacht haben, gebührt Ihnen zusätzlicher Respekt, der sich in ihrem vereinfachten Zeremoniell widerspiegelt.
Sie sind angehalten, sich vor Fürst und Trägern hoher Ämter zu Verbeugen oder zu knicksen, müssen in dieser Haltung jedoch auch bei Audienzen nicht verharren. Ihnen ist es gestattet Waffen zu tragen.
TitulationUm Verwirrungen der Vielzahl an Titeln in den Reichen vorweg zu greifen, werden die folgenden Anreden als bindend betrachtet:
- Fürst : Hoheit
- Graf : Erlaucht
- Baron : Hochwohlgeboren
- Ritter : Sir/Saera
- Die Titulation weiterer Ämter (Hofmagus, Kanzler, Kommandant, Hohepriester) kann durch die Kämmerei ausgerufen werden.
Das Protokoll gesonderter AnlässeAngesichts bestimmter Ereignisse wird das gehobene Hofprotokoll außer Kraft gesetzt. Es ist im Folgenden nicht wiedergegeben.
Anlässe dieser Art sind unter anderem, aber nicht abschließend
- Festessen
- Bälle
- Tee-Gesellschaften
- Jagdgesellschaften
- Inspektionen
Gegebenenfalls ist ihr Protokoll beim Kämmerer gesondert zu erfragen.